Auflösung
Das Gesetz sieht verschiedene Gründe für die Auflösung (Liquidation) von Handelsgesellschaften vor (Art. 736 OR). Die ordentliche Auflösung liegt vor, wenn sie durch die Handelsge-
sellschaft selbst beschlossen wird. Der Netnotar trifft für zugelassene Urkundspersonen und Notare die notwendigen Abklärungen. Sie erhalten den beurkundeten Auflösungsbeschluss. Der Netnotar bereitet zudem die Handelsregisteranmeldung für Sie vor.
Auflösungsbeschluss / Anmeldung beim Handelsregister
Zuständig für den Auflösungsbeschluss, der zu beurkunden ist, sind die Aktionäre / Gesellschafter. Dieser Beschluss bedarf des qualifizierten Mehrs. Das qualifizierte Mehr bedeutet das mindestens zwei Drittel der vertretenen Stimmen und die absolute Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerte / des vertretenen Stammkapitals dafür sind. Der Auflösungsbeschluss ist beim Handelsregister anzumelden, kann jedoch widerrufen werden, solange mit der Verteilung des Gesellschaftsvermögens noch nicht begonnen wurde.
GmbH oder AG Auflösung und Löschung (Liquidation)
Die Liquidation der GmbH läuft genau gleich ab wie die Liquidation der AG. So verweist das Gesetz auch jeweils auf das Recht der Aktiengesellschaft. Die im Recht zur GmbH verwendeten Begriffe sind im nachfolgenden Text in Klammern […] beigefügt
Wie kann ich eine AG [GmbH] auflösen und löschen (liquidieren)?
In einer ordentlichen oder ausserordentlichen Generalversammlung [Gesellschafterversammlung] beschliessen die Aktionäre [Gesellschafter] die Auflösung der Gesellschaft. Zudem werden die Liquidatoren gewählt. Die Gesellschaft tritt somit in Liquidation. Die Firma der AG [GmbH] wird mit dem Liquidationszusatz “in Liq.” ergänzt. Der Beschluss der Generalversammlung [Gesellschafterversammlung] über die Auflösung bedarf der Beurkundung.
Wird eine AG [GmbH] durch Beschluss der Generalversammlung [Gesellschafterversammlung] zum Zweck der Liquidation aufgelöst, so muss die Auflösung als nächstes zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet werden.
Der Liquidator erstellt eine Billanz und publiziert anschliessend im Schweizerischen Handelsamtsblatt dreimal einen Schuldenruf, worin die Gläubiger aufgefordert werden ihre Forderungen anzumelden. Zudem hat er die laufenden Geschäfte zu beendigen, noch ausstehende Aktienbeträge [Beträge auf Stammeinlagen] nötigenfalls einzuziehen, die Aktiven zu verwerten und die Verpflichtungen der Gesellschaft zu erfüllen.
Zuletzt findet die Verteilung des Vermögens und die Löschung der Gesellschaft statt. Die Verteilung des Vermögens der AG [GmbH] darf frühestens nach Ablauf eines Jahres erfolgen, nachdem der Schuldenruf zum dritten Mal veröffentlicht worden ist. Mit Zustimmung der Behörden wird die Gesellschaft schlussendlich gelöscht.
Mit welchen Kosten habe ich zu rechnen?
Neben den Kosten für die öffentliche Beurkundung [CHF 700.– pauschal] kommen wie immer die Handelsregistergebühren dazu.
Andere Mutationen
Netnotar bietet Ihnen auch die Möglichkeit andere Mutationen wie die Sitzverlegung, der Verzicht auf Revision und die Vollliberierung vorzunehmen. Auf Anfrage unterstützen wir Sie auch bei anderen Statutenänderungen. Besuchen Sie bei Interesse unsere Homepage.
* zuzüglich 8,1% MWST und amtliche Gebühren